PPWR-FAQ: Fragen und Antworten zur Verpackungsverordnung

23 Antworten zur Verordnung (EU) 2025/40, die seit dem 12. August 2026 gilt: Geltungsbeginn und Fristen, die EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII, Recyclingfähigkeit und Rezyklatquoten, Grenzwerte für Schadstoffe sowie Zuständigkeiten in der Marktüberwachung.

Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Verordnungstext; die verbindliche Auslegung des Unionsrechts obliegt dem Gerichtshof der Europäischen Union.

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Grundlagen der PPWR

Was ist die PPWR und seit wann gilt sie?

Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, auf Englisch Packaging and Packaging Waste Regulation. Sie wurde am 22. Januar 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt seit dem 12. August 2026. Anders als die vorherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ist sie eine Verordnung: Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne Umsetzung in nationales Recht. Der 12. August 2026 ist dabei der allgemeine Geltungsbeginn und nicht der einzige Stichtag, denn zahlreiche Einzelpflichten greifen gestaffelt bis 2040.

Ausführlich: Seit wann gilt die PPWR, und wurde der Geltungsbeginn verschoben

Worin unterscheidet sich die PPWR von der bisherigen Verpackungsrichtlinie?

Die Richtlinie 94/62/EG musste von jedem Mitgliedstaat einzeln in nationales Recht übersetzt werden, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Regeln führte. Die PPWR ist dagegen eine direkt geltende Verordnung mit einheitlichen und teils strengeren Pflichten: verbindliche Rezyklatquoten für Kunststoffverpackungen, verpflichtende Recyclingfähigkeit nach festen Leistungsstufen, Vorgaben zur Verpackungsminimierung, Verbote bestimmter Einwegverpackungen sowie erweiterte Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Neu ist vor allem die produktbezogene Konformitätsebene mit technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung.

Für welche Unternehmen gilt die PPWR?

Für alle Wirtschaftsakteure entlang der Verpackungskette, wobei die Verordnung zwei Rollen unterscheidet, die im deutschen Sprachgebrauch oft vermischt werden. Der Erzeuger nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 stellt die Verpackung selbst her oder lässt sie unter eigenem Namen oder eigener Marke entwickeln oder herstellen; ihn treffen die produktbezogenen Pflichten einschließlich der Konformitätserklärung. Der Hersteller nach Nummer 15 trägt die erweiterte Herstellerverantwortung mit LUCID-Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung. Hinzu kommen Importeure sowie Vertreiber mit eigenen Prüfpflichten. Ein Unternehmen kann mehrere Rollen zugleich innehaben.

Ausführlich: Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller nach der PPWR

Was bedeutet „in Verkehr bringen“ im Sinne der PPWR?

Gemeint ist die erstmalige Bereitstellung einer Verpackung auf dem Markt der Europäischen Union, also der Zeitpunkt, zu dem sie erstmals einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder zur Verteilung, zum Verbrauch oder zur Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Dieser Zeitpunkt entscheidet darüber, ab wann die Anforderungen erfüllt sein müssen. Er entscheidet nicht darüber, wen die Erklärungspflicht trifft: Die EU-Konformitätserklärung stellt nach Anhang VIII Nummer 3 und Artikel 39 Absatz 4 der Erzeuger aus. Erzeuger und Inverkehrbringer sind häufig dasselbe Unternehmen, aber nicht zwingend.

Ausführlich: Wer muss die PPWR-Konformitätserklärung ausstellen

Erst die Rolle, dann die Erklärung. Der Leitfaden zeigt in fünf Schritten, wie Sie von den Verpackungsdaten zur fertigen Erklärung kommen. Zum PPWR-Leitfaden

Konformitätserklärung

Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?

Ein rechtsverbindliches Dokument, mit dem der Erzeuger in alleiniger Verantwortung erklärt, dass eine Verpackung die einschlägigen Anforderungen der Artikel 5 bis 12 der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt. Geregelt ist sie in Artikel 39, die Modellstruktur steht in Anhang VIII. Sie muss vorliegen, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird, und stützt sich auf die technische Dokumentation. Eine Zertifizierung durch eine externe Stelle ist nicht vorgesehen.

Ausführlich: Was die EU-Konformitätserklärung nach der PPWR ist

Welche Angaben muss eine Konformitätserklärung enthalten?

Eine vollständige Erklärung enthält die Identifikation der Verpackung mit Bezeichnung, Artikel- oder EAN-Nummer und Kategorie, Name und Anschrift des verantwortlichen Unternehmens, die Erklärung der Konformität mit den einschlägigen Anforderungen, einen Verweis auf angewandte harmonisierte Normen oder technische Spezifikationen sowie Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift der zeichnenden Person. Die Angaben folgen der Modellstruktur des Anhangs VIII. Jede einzelne Angabe stützt sich auf die technische Dokumentation, die im Hintergrund vorgehalten wird und im Prüffall vorgelegt werden muss.

Wie lange muss die Konformitätserklärung aufbewahrt werden?

Gestaffelt nach Verpackungsart: fünf Jahre bei Einwegverpackungen und zehn Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen, jeweils ab dem Inverkehrbringen und einschließlich der technischen Dokumentation (Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2025/40). In diesem Zeitraum müssen die Unterlagen den zuständigen Behörden auf ein begründetes Verlangen vorgelegt werden können. Eine strukturierte, nachvollziehbare Archivierung ist damit nicht Komfort, sondern Teil der Pflicht. Sie gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Kann ich die Konformitätserklärung selbst erstellen?

Ja. Die Erklärung ist eine Eigenerklärung des Erzeugers; die Verordnung (EU) 2025/40 sieht für die Konformitätsbewertung von Verpackungen keine benannte Stelle und keine externe Zertifizierung vor. Voraussetzung ist, dass die Anforderungen tatsächlich erfüllt und durch eine technische Dokumentation belegt sind. Wer ein Prüfsiegel oder ein PPWR-Zertifikat als gesetzliche Voraussetzung angeboten bekommt, sollte nachfragen: Die Verordnung verlangt das nicht.

Ausführlich: Ist die PPWR-Konformitätserklärung eine Zertifizierung

Anhang VIII hat mehr Pflichtfelder, als man beim ersten Lesen erwartet. Packlio führt Sie durch jedes einzelne und zeigt, was noch fehlt, bevor Sie das PDF erzeugen. Erste Erklärung kostenlos

Recyclingfähigkeit und Rezyklat

Was bedeutet Recyclingfähigkeit nach der PPWR?

Recyclingfähigkeit beschreibt, in welchem Maß eine Verpackung nach Gebrauch tatsächlich gesammelt, sortiert und zu Sekundärrohstoffen verarbeitet werden kann. Bewertet wird in drei Leistungsstufen nach Anhang II Tabelle 3: Stufe A ab 95 Prozent, Stufe B ab 80 Prozent, Stufe C ab 70 Prozent recyclingfähigem Anteil; darunter gilt eine Verpackung als technisch nicht recyclingfähig. Ab 2030 sind nur noch die Stufen A, B oder C verkehrsfähig, ab 2038 nur noch A oder B. Maßgeblich ist das Design für das Recycling, also wie gut sich Materialien trennen und verwerten lassen.

Ausführlich: Welche Recyclingfähigkeits-Leistungsstufen es wirklich gibt

Welche Mindestrezyklatquoten gelten für Kunststoffverpackungen?

Ab dem 1. Januar 2030 gelten nach Artikel 7 vier Werte, gestaffelt nach Typ: 30 Prozent bei kontaktempfindlichen Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil, 10 Prozent bei sonstigen kontaktempfindlichen Kunststoffverpackungen, 30 Prozent bei Einweggetränkeflaschen und 35 Prozent bei allen übrigen Kunststoffverpackungen. Für 2040 sieht die Verordnung eine weitere Verschärfungsstufe vor. Einzelne Fristen und Werte können sich durch Durchführungsrechtsakte noch ändern; maßgeblich ist der Verordnungstext. Verfügbarkeit und Nachweis des Rezyklats sollten früh mit dem Lieferanten geklärt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Post-Consumer- und Post-Industrial-Rezyklat?

Post-Consumer-Rezyklat, kurz PCR, stammt aus Abfällen, die nach dem Gebrauch durch Endverbraucher gesammelt wurden, etwa aus dem gelben Sack oder der Wertstofftonne. Post-Industrial-Rezyklat entsteht dagegen aus Produktionsresten und Verschnitt innerhalb der Industrie, bevor das Material je einen Verbraucher erreicht hat. Für die Erfüllung der Rezyklatquoten der PPWR ist in der Regel der Anteil an Post-Consumer-Rezyklat entscheidend. Wer Nachweise beim Lieferanten anfordert, sollte deshalb ausdrücklich nach dem PCR-Anteil fragen und sich die Herkunft belegen lassen.

Was bedeutet Recyclingfähigkeit „at scale“?

Der Begriff beschreibt, ob eine Verpackung nicht nur theoretisch, sondern im großen industriellen Maßstab tatsächlich gesammelt, sortiert und recycelt wird. Eine Verpackung kann technisch recyclingfähig sein, ohne dass die nötige Infrastruktur flächendeckend existiert. Ab 2035 wird dieses Kriterium der tatsächlichen Verwertung im großen Maßstab für die Bewertung relevant. Für die Materialwahl heißt das: Eine heute vertretbare Konstruktion kann später an der Sortier- und Verwertungsrealität scheitern, auch wenn sich an der Verpackung selbst nichts geändert hat.

Pflichten und Schadstoffe

Welche Grenzwerte gelten für Schwermetalle in Verpackungen?

Die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in einer Verpackung oder ihren Bestandteilen darf 100 ppm nicht überschreiten, also 0,01 Prozent. Der Grenzwert wurde aus der bisherigen Verpackungsrichtlinie übernommen und gilt unverändert weiter. Verpackungen, die ihn überschreiten, sind nicht verkehrsfähig. Betroffen sind in der Praxis vor allem Farben, Pigmente, Druckfarben und metallische Bestandteile, weshalb der Nachweis regelmäßig über Lieferantenerklärungen zu den eingesetzten Materialien geführt wird.

Sind PFAS in lebensmittelnahen Verpackungen verboten?

Ja, oberhalb konkreter Grenzwerte. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten seit dem 12. August 2026 nach Artikel 5 Absatz 5 drei Schwellen: 25 ppb je einzelnem gemessenen PFAS, 250 ppb für die Summe der gemessenen PFAS und 50 ppm für PFAS insgesamt. Wird eine Schwelle überschritten, darf die Verpackung nicht in Verkehr gebracht werden. PFAS werden für fett- und wasserabweisende Beschichtungen eingesetzt und stehen wegen ihrer Langlebigkeit in der Kritik. Wer lebensmittelnahe Verpackungen herstellt oder importiert, sollte die Werte beim Lieferanten abfragen und dokumentieren.

Was schreibt die PPWR zur Verpackungsminimierung vor?

Artikel 10 verlangt, Gewicht und Volumen auf das für Funktion, Sicherheit und Hygiene erforderliche Mindestmaß zu reduzieren; doppelte Wandungen, falsche Böden und rein werbliche Überdimensionierung gelten als unzulässige Übermaßverpackung. Die konkrete Leerraumvorgabe steht dagegen in Artikel 24, die Formatbeschränkungen in Artikel 25: Verkaufsverpackungen sind ab dem 12. Februar 2028 zu minimieren, die Grenze von 50 Prozent Leerraum für Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen greift ab dem 1. Januar 2030. Diese beiden Vorgaben richten sich an die befüllenden Akteure und sind nicht Gegenstand der Konformitätserklärung.

Ausführlich: Ist der Leerraum Teil der Konformitätserklärung

Welche Kennzeichnungspflichten bringt die PPWR mit sich?

Hier sind zwei Ebenen zu trennen. Seit dem 12. August 2026 gelten die Basispflichten aus Artikel 15: ein Identifikationsmerkmal, also Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes geeignetes Kennzeichen, dazu Name beziehungsweise eingetragene Handelsmarke und Postanschrift des Erzeugers, gut sichtbar, lesbar und dauerhaft. Die harmonisierte Sortier-Kennzeichnung mit einheitlichen Piktogrammen nach Artikel 12 gilt noch nicht: Die Kommission hat die vorgesehene Frist für die Durchführungsrechtsakte verstreichen lassen, und die Pflicht greift erst 24 Monate nach deren Erlass. Ein verbindliches Startdatum steht derzeit nicht fest.

Ausführlich: Was die verzögerte harmonisierte Kennzeichnung bedeutet

Fristen und Sanktionen

Welche wichtigen Fristen sollte ich mir merken?

Sechs Eckdaten: Geltungsbeginn am 12. August 2026, Minimierung der Verkaufsverpackungen ab 12. Februar 2028, verbindliche Recyclingfähigkeit und Mindestrezyklatquoten ab 2030, Relevanz der tatsächlichen Verwertung im großen Maßstab ab 2035, Verengung auf die Leistungsstufen A oder B ab 2038 und weiter verschärfte Rezyklatquoten ab 2040. Daneben stehen gestaffelte Wiederverwendungsquoten und Verbote bestimmter Einwegverpackungen. Da einzelne Termine über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte präzisiert werden, lohnt eine laufende Beobachtung.

Ausführlich: Welche PPWR-Anforderungen nach 2026 kommen

Welche Sanktionen drohen bei Nichtkonformität?

Die Höhe der Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest; sie müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Konkrete Beträge, die im Netz kursieren, sind überwiegend aus anderen Vorschriften hochgerechnet und haben in der PPWR keine Grundlage. Praktisch wichtiger als das Bußgeld ist der Marktzugang: Artikel 62 nennt die nicht oder nicht korrekt ausgestellte Konformitätserklärung und die fehlende, unvollständige oder fehlerhafte technische Dokumentation ausdrücklich als Verstoß. Zunächst wird zur Korrektur aufgefordert; besteht der Verstoß fort, drohen Untersagung, Rücknahme und Rückruf.

Ausführlich: Was eine formale Nichtkonformität ist und was dann passiert

Wer überwacht die Einhaltung der PPWR?

Die Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten. Sie können Unterlagen anfordern, Stichproben ziehen und bei Verstößen Maßnahmen anordnen; auf ein begründetes Verlangen sind die Nachweise innerhalb von zehn Tagen vorzulegen (Artikel 15 Absatz 10). In Deutschland liegt die Marktüberwachung der produktbezogenen Pflichten bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden der Bundesländer. Davon zu trennen ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister: Sie führt das Register LUCID und betrifft die erweiterte Herstellerverantwortung, nicht die Konformitätserklärung.

Ausführlich: Was das deutsche VerpackDG regelt

Zehn Tage sind kurz, wenn die Unterlagen erst gesucht werden müssen. Packlio hält jede Erklärung als versionierten Datenstand samt Nachweisen bereit. Kostenlos starten

Packlio im Einsatz

Wie hilft Packlio bei der PPWR-Konformität?

Packlio führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben, die für eine Konformitätserklärung erforderlich sind: Unternehmensdaten, Verpackung, Materialzusammensetzung, Konformitätskriterien und technische Dokumentation. Eine regelbasierte Prüfung kontrolliert die Eingaben fortlaufend auf fehlende Pflichtangaben und erzeugt am Ende ein PDF, das der Modellstruktur des Anhangs VIII folgt. Versionierung und Archivierung sind in allen Tarifen enthalten. Die inhaltliche Verantwortung für die Erklärung bleibt beim Erzeuger; eine rechtliche Beratung ersetzt Packlio nicht.

Ausführlich: Was Packlio ist

Kann ich meine Daten per Excel importieren?

Ja. Packlio stellt eine strukturierte Excel-Vorlage zum Download bereit, die sich offline oder gemeinsam im Team ausfüllen lässt. Die ausgefüllte Datei kann anschließend wieder importiert werden, sodass die Angaben an der richtigen Stelle der Konformitätserklärung landen. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Fachabteilungen, die ihre Daten ohnehin in Tabellenform liefern. Der Export in dasselbe Format funktioniert ebenso, etwa um einen Datenstand extern prüfen zu lassen.

Wo werden meine Daten gespeichert?

In einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main, DSGVO-konform und innerhalb der EU. Das betrifft Ihr Konto, Ihre Verpackungs- und Unternehmensdaten sowie die Nachweisdokumente, die Sie zu einer Erklärung ablegen. Für den KI-Assistenten gilt eine ausdrückliche Einschränkung: Verpackungs-, Material- und Unternehmensdaten sowie Nachweisdokumente werden dem Sprachmodell nicht übermittelt. Es erhält ausschließlich die gestellte Frage und die dazu gefundenen Einträge der Wissensbasis. Der geschäftliche API-Zugang in der EU-Region schließt eine Verwendung der übermittelten Inhalte zum Training von KI-Modellen vertraglich aus.

Ersetzt Packlio eine Rechtsberatung?

Nein. Packlio unterstützt strukturiert bei der Erstellung der Konformitätserklärung und bei der Selbstprüfung der Verpackungen. Die Inhalte dienen der Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Konstellationen, etwa mehreren Zielmärkten, strittigen Rollenzuordnungen oder ungewöhnlichen Verpackungssystemen, empfiehlt sich zusätzlich eine fachkundige Prüfung. Die hinterlegten Informationen werden gepflegt und am geltenden Verordnungstext ausgerichtet; verbindlich ist immer die Verordnung selbst.

Ausführlich: Ist Packlio eine Rechtsberatung oder eine Zertifizierungsstelle

Quellen

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